Jedes Jahr aufs Neue: Die Steuererklärung steht an. Lust hat darauf niemand, gemacht werden muss sie trotzdem. Das Gute dabei: In der Gastronomie gibt jede Menge Möglichkeiten, ganz legal Steuern zu sparen. Wir verraten dir 5 Tipps, wie das ganz einfach gelingt.
Tipp #1: Die Instandhaltungen richtig planen
Bevor du eine Instandhaltungsmaßnahme durchführst, solltest du die laufenden Ergebnisse und Kosten überprüfen – und dich fragen: Ist es sinnvoll, die Instandhaltung(en) vorzuziehen oder zu verschieben? Wenn du das richtig planst (und am besten bereits einige Monate vorm Jahresende), kannst du in der Gastronomie bares Geld sparen.
Tipp #2: Steuervorteile durch Gewinnfreibetrag nutzen
Einzelunternehmer oder natürliche Personen als Gesellschafter von Personengesellschaften sollten sichergehen, dass sie ihren Gewinnfreibetrag mit ausreichend Investitionen ausnutzen. Zahlungen wie Instandhaltungen, Wintereindeckung oder gewerbliche Sozialversicherung kannst du zum Beispiel nutzen, um deine Gewinne beim Einnahmen-Ausgaben-Rechner zu minimieren.
Tipp #3: Vermeide teure Nachzahlungen
Und zwar bei der Lohnverrechnung von Familienunternehmen. Bei Abgabenprüfungen kontrollieren Finanzämter die Leistungsbeziehungen zwischen Angehörigen ganz genau. Wer nicht fremdübliche Vereinbarungen getroffen hat (zum Beispiel Gehalt ohne Arbeitsleistung) oder Vorteile gewährt ohne diese in der Lohnverrechnung zu vermerken, muss mit einer empfindlichen Nachzahlung rechnen.
Deshalb gilt: Verzichte auf Tricksereien bei der Lohnverrechnung. Stattdessen solltest du Lohnverrechnung und Leistungsbeziehungen noch einmal überprüfen und kritisch hinterfragen.
Tipp #4: Wähle die richtige Rechtsform
Wir erleben es immer wieder: Viele Betriebe in der Gastronomie könnten mit einer anderen Rechtsform viel Steuern sparen. Eine besondere Rolle spielt dabei deine Gewinnausschüttung. Schüttest du deinen Gewinn am Jahresende voll aus? Dann ist ein Einzelunternehmen meist die bessere Wahl – und keine GmbH oder Familienunternehmen.
Ein Familienunternehmen ist vor allem sinnvoll, wenn die meisten Gewinne im Betrieb bleiben. Anschließend kannst du das Geld zum Beispiel für Investitionen oder zur Kredittilgung nutzen.
Tipp #5: Vermeide Fettnäpfchen bei Mitarbeiter-Geschenken
Auch auf Geschenke für deine Mitarbeiter musst du Steuern zahlen. Jedoch nur, wenn der Betrag des Geschenks 186,00 Euro übersteigt. Ist das nicht der Fall, sind Geschenke lohnsteuer- und sozialversicherungsfrei. Wichtig: Bei Bargeld gilt diese Freigrenze nicht! Deshalb sind Gutscheine meist die bessere Alternative.
Übrigens: Eine lohn- und sozialversicherungsfreie Grenze gibt es auch für Betriebsveranstaltungen wie Weihnachtsfeiern oder Betriebsausflüge. Dieses Limit liegt bei 365,00 Euro pro Dienstnehmer.